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   VGH Bayern, 30.03.2006 - 6 ZB 04.976   

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VGH Bayern, 30.03.2006 - 6 ZB 04.976 (https://dejure.org/2006,56320)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.03.2006 - 6 ZB 04.976 (https://dejure.org/2006,56320)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. März 2006 - 6 ZB 04.976 (https://dejure.org/2006,56320)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Bayern, 09.03.2021 - 6 ZB 21.20

    Erschließungsbeitragspflicht bei Zweiterschließung und Erschließungseinheit

    Denn es kann nicht im Belieben des Anliegers stehen, auf diese Weise - zu Lasten der übrigen Anlieger - darüber zu entscheiden, ob sein Grundstück an der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands auch für diese Straße teilnimmt und in der weiteren Folge der sachlichen Beitragspflicht unterliegt (BVerwG, U.v. 27.9.2006 - 9 C 4.05 - BVerwGE 126, 378 Rn. 25; BayVGH, B.v. 30.3.2006 - 6 ZB 04.976 - juris Rn. 5).

    Ohne Darlegung konkreter Umstände bestand für das Verwaltungsgericht kein Anlass, eine vertiefte Prüfung vorzunehmen oder gar einen Sachverständigenbeweis zu erheben (vgl. BayVGH, B.v. 30.3.2006 - 6 ZB 04.976 - juris Rn. 12).

  • VG Würzburg, 24.09.2020 - W 3 K 18.949

    Erschließung eines Grundstücks trotz hinterfüllter Mauer

    Denn es darf nicht im Belieben eines Grundstückseigentümers stehen, sein Grundstück durch ein derartiges selbst geschaffenes Hindernis zu verschließen und sich damit zu Lasten aller anderen beitragspflichtigen Anlieger der Beitragspflicht zu entziehen (BVerwG, U.v. 15.1.1988 - 8 C 111.86 - BVerwGE 79, 1, 7; BayVGH, B.v. 30.3.2006 - 6 ZB 04.976 - juris Rn. 5; B.v. 12.8.2019 - 6 ZB 19.778 - juris Rn. 8; Matloch/Wiens, a.a.O., Rn. 829; Driehaus/Raden, a.a.O., § 17 Rn. 82).
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